Regeln für naturverträgliches Wasserwandern

Die Flüsse im Kulturland Teufelsmoor fließen durch schöne und erhaltenswerte Naturschutzgebiete. Im Interesse eines nachhaltigen und sanften Tourismus sind folgenden Verhaltensregeln zu beachten:

  • Das Einfahren in Schilfgürtel, Ufergehölze und in andere bewachsene Uferpartien sowie das Befahren von Wasserflächen mit Röhrichtbeständen und Schwimmblattzonen, z. B. aus Teich- und Seerosen ist verboten. Diese sind nicht nur die Heimat von bedrohten Pflanzenarten, sondern auch Brut- und Aufzuchtgebiete vieler Tierarten.
  • Befolgen Sie in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften und Einschränkungen.
  • Beobachten und fotografieren Sie die Tiere nur aus der Ferne.
  • Zum Einsetzen und Anlanden nutzen Sie nur die dafür vorgesehenen Plätze. Verbringen Sie auch die kleine Pause zwischendurch nur auf ausgewiesenen Rastplätzen
  • Entsorgen Sie Ihren Abfall, inklusive organischem Müll, an den dafür vorgesehenen Stellen.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher.
  • Auf der Hamme und Wümme gilt das Rechtsfahrgebot, d. h. man soll mittig rechts fahren. Vor einem Richtungswechsel muss der Bootsverkehr beachtet werden.
  • Wenn Sie mit mehreren Booten unterwegs sind, sollte sich die Formation der Boote der Flussbreite anpassen.
  • Schleusen und Wehre bilden außergewöhnliche Gefahrenstellen. Hier ist besondere Vorsicht angebracht. Den Tafeln und Hinweisschildern ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Befahren auf den bremischen Teil des Wümme-Nordarms ist in der Zeit zwischen 9.00 und 20.00 Uhr nur stromabwärts gestattet.
  • Die Wümme ist ein tidenabhängiges Gewässer. Der Gezeitenkalender ist im Buchhandel erhältlich und im Internet unter www.bsh.de (Gezeiten) vorhanden.
  • Bei sehr geringem Wasserstand ist von einer Fahrt abzuraten.
  • Zelten Sie nur auf ausgewiesenen Campingplätzen.
  • Aufgrund des allgemeinen Verkehrsrechts und auch gemäß der Hammeverordnung (unter www.landkreis-osterholz.de) ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sich über den Verkehrsablauf und die spezifischen Verhaltensregeln auf der Hamme zu erkundigen.
  • Das Befahren der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bitte stellen Sie Ihre(n) PKW und Anhänger nur auf öffentlichen Parkflächen ab und nicht auf Privatgrundstücken, Feldwegen, Wiesen oder Gaststättenparkplätzen. Sollte dies unumgänglich sein, fragen Sie bitte um Erlaubnis.

Besondere Befahregeln

Für den nicht motorisierten Verkehr gelten folgende Befahrensregeln:

  • Gröpelinger Fleet und Neue Semkenfahrt zwischen Wümme und Kleiner Wümme sind während der Brutzeit vom 15. März bis 30. Juni für alle Boote gesperrt.
  • Für den Wümme-Nordarm gilt in dem gekennzeichneten Bereich ein Befahrensverbot vom 1. November bis 30. April. Von Mai bis Oktober darf der Fluss nur befahren werden, wenn der Wasserstand am Oberpegel (wenige Meter unterhalb der Brücke in Hexenberg) 2,85 m oder den Pegel am Hellwege 0,60 m nicht unterschreitet. Für den Wümme-Südarm und den Wümme-Hauptlauf bis Bebauung in Borgfeld gelten die gleichen Regelungen, jedoch ohne Wasserstandsbegrenzungen.
  • Winterfahrverbot auf der Hamme vom 1.11. – 31.3. zwischen Melchers Hütte und Neu Helgoland.
  • Der Wümme-Mittelarm unterhalb von Fischerhude und das „Breite Wasser“ sind wegen ihrer Bedeutung für den Naturschutz ganzjährig gesperrt.
  • Das Befahren der Altarme der Hamme, der Beek und des Breiten Wassers ist verboten. Mit einer Sondergenehmigung unter besonderen naturschutz-fachlichen Bedingungen der zuständigen Naturschutzbehörde (planungsamt@landkreis-osterholz.de) ist ein Befahren der südlichen Beek zwischen 15.7. und 15.10. möglich.
  • SUP (Stehboards) sind im Hammeabschnitt zwischen Tietjens Hütte und Viehspecken verboten.
  • Zum Einsetzen und Anlanden nutzen Sie nur die dafür vorgesehenen Plätze.
  • Nachtfahrverbot in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr

Die Sammelverordnung über Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich der Hammeniederung (§9 Zusätzliche Regelungen zum Bootsverkehr) kann auf der Website des Landkreises Osterholz eingesehen werden.

Wichtigsten Bildtafelen der Schifffahrtszeichen

Unten finden Sie die wichtigsten Bildtafelen der Schifffahrtszeichen in Deutschland beinhaltet die gültigen Schifffahrtszeichen gemäß Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt auf den Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt. Weitere Schifffahrtszeichen finden Sie dort.

Bildtafeln der Binnenschifffahrt für das Wasserwandern im Teufelsmoor